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RF-Solar GmbH

RFSOLAR, Fensterbau, Sparte..., Dachsicherung, Datenbankabfragen, Einbruchhemmung, Alarmsysteme, Entladetiefe, Gesamtwirkungsgrad, MyReserve
Adresse / Anfahrt
Starbacher Straße 5a
04741 Niederstriegis
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-04-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2010. Geschäftsanschrift: Starbacher Straße 5 a, 04741 Roßwein OT Gleisberg. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Vertrieb, Errichtung bzw. Installation von Fotovoltaikanlagen, Solaranlagen sowie sonstigen Einrichtungen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und Handel mit Zubehör sowie Wartung und Service der Anlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rüdiger, Uwe, Roßwein OT Gleisberg, *27.09.1969; Rüdiger, Werner, Roßwein OT Gleisberg, *10.09.1947, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Jäschke, Eckart, Döbeln, *18.04.1962.

2020-12-09:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Rüdiger Fensterbau GmbH mit Sitz in Roßwein verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit Eintragung der Verschmelzung im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 09.12.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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