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RIAG Beteiligungs GmbH

Seniorenresidenzen, Honnef kauft Altenpflegeheimen, Kauf von Altenpflegeheimen..., Bundesgebiet
Adresse / Anfahrt
Linzer Straße 21
53604 Bad Honnef
1x Adresse:

Postfach 1149
53581 Bad Honnef


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2010-07-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2010. Geschäftsanschrift: Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef. Gegenstand: Die Planung und Durchführung von eigenen Bauprojekten (Neubauten) aller Art sowie die Verwaltung und Verpachtung eigener Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Walkembach, Jakob Arnold Bartholomäus, Bad Honnef, *09.01.1964.

2013-07-15:
Neuer Geschäftsführer: Safoschnik, Vladimir, Wachtberg, *05.07.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Walkembach, Jakob Arnold Bartholomäus, Bad Honnef, *09.01.1964.

2013-08-12:
Die Gesellschafterversammlung hat am 23.07.2013 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen und hierbei insbesondere die Firma und den Unternehmensgegenstand zu ändern sowie das Stammkapital um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR zu erhöhen. Neue Firma: RIAG Beteiligungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften zur Anlage des eigenen Vermögens jeglicher Art und die Durchführung von gewerblichen Investitionen sowie die Konzeption, Durchführung und Verwaltung von Projekten jeglicher Art; die Erbringung zugehöriger Serviceleistungen, der Handel mit den vorgenannten Beteiligungen sowie deren Vermittlung.

2014-11-14:
Einzelprokura: Walkembach, Jakob, Bad Honnef, *09.01.1964. Mit der RIAG Real Investitions GmbH mit Sitz in Bad Honnef (Amtsgericht Siegburg HRB 9170) als herrschendem Unternehmen ist am 06.11.2014 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2014 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2015-09-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss) Absatz 1 beschlossen.

2016-12-02:
Prokura erloschen: Walkembach, Jakob, Bad Honnef, *09.01.1964. Der mit der RIAG Real Investitions GmbH mit Sitz in Bad Honnef (Amtsgericht Siegburg, HRB 9170) am 06.11.2014 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 30.11.2016 mit Wirkung zum 30.11.2016 beendet worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2021-07-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2021 mit der RIAG Itertalklinik Beteiligungs GmbH mit Sitz in Bad Honnef verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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