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RJS Präzisionsfrästechnik GmbH & Co. KG

Airpark, Vorrichtungen, Kleinserienfertigung...
Adresse / Anfahrt
Bergstraße 25
75331 Engelsbrand
1x Adresse:

Victoria Boulevard D 107
77836 Rheinmünster


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2009-08-21:
(Die Entwicklung und industrielle Herstellung von Prototypen, Vorrichtungen, Einzelteilen unter Einsatz von CAD/CAM-Systemen und CNC-Maschinen nach Vorgabe der jeweiligen Auftraggeber, zerspanende Bearbeitung von Werkstoffen aller Art, sowie deren Handel. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland alle Geschäfte betreiben, welche dem Unternehmenszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art zu gründen, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen und Zweigniederlassungen gründen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bergstr. 25, 75331 Engelsbrand. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Beteiligungsgesellschaft RJ mbH, Engelsbrand (Mannheim HRB 707217). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RJS Präzisionsfrästechnik GmbH", Engelsbrand (Amtsgericht Mannheim HRB 705587) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.