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RONO Maschinenbau GmbH

Industrieunternehmen, Personalabteilung, Fertigungstechnik...
Adresse / Anfahrt
Ringstraße 6
23923 Selmsdorf
Kontakt
31 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 31 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-07-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2004 mit Neufassung vom 28.09.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Lübeck (bisher Amtsgericht Lübeck HRB 5946 HL) nach Selmsdorf beschlossen. Geschäftsanschrift: Ringstraße 6, 23923 Selmsdorf. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Verkauf von Maschinenbauteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nolte, Stefan, Lübeck, *14.01.1969; Romero Soria, Juan Carlos, Krummesse, *11.03.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-07-16:
Spalte 6a, Satz 2, Eintragung vom 12.07.2014 von Amts wegen berichtigt in: Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2005 mit Neufassung vom 28.09.2006.

2016-09-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der RONO Maschinenbau GmbH, Selmsdorf (Amtsgericht Schwerin, HRB 11852) beschlossen. Stammkapital neu: 50.000,00 EUR.

2016-11-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: RONO Maschinenbau GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften jeweils vom 15.06.2016 mit der RONO Maschinenbau GmbH mit Sitz in Selmsdorf (Amtsgericht Schwerin, HRB 11852) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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