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ROWA Rohrhalterungen GmbH

DIN-Rohrschellen, Großserienfertigung, Herstellung von Einzelstücken..., Rohrschellen und Gleitlagern, Metallbearbeitung
Adresse / Anfahrt
Im Zipfelwasen 5
73494 Rosenberg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-05-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.01.2011. Geschäftsanschrift: Im Zipfelwasen 5, 73494 Rosenberg. Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Rohrhalterungen, Rohrschellen, Rundstahlbügel, Rohrgleitlager und sonstiger Produkte im Bereich der Metallbearbeitung sowie die Fertigung aus allen kalt verformbaren Marterialien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Geschäftsführer: Köppe, Jochen, Rosenberg, *31.01.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-08-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Köppe, Jochen, Rosenberg, *31.01.1971 hat als Inhaber der Firma "ROWA Rohrhalterungen Metallbearbeitung Jochen Köppe e. K.", Rosenberg (Amtsgericht Ulm HRA 722551) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.05.2011 mit Nachtrag vom 07.07.2011 und des Versammlungsbeschlusses vom vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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