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ROZOK GmbH

lottenburg
Adresse / Anfahrt
Scharnhorststraße 28
10115 Berlin
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-07-18:
Firma: ROZOK GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Scharnhorststraße 28, 10115 Berlin Gegenstand: Public Relations (PR), Kommunikationsberatung und -realisierung mit der Fokussierung auf die Immobilienwirtschaft Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Rozok, Martina, *03.05.1967, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.06.2012.

2012-08-17:
Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2012 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.07.2012 hat Martina Rozok im Wege der Ausgliederung ihr gesamtes einzelkaufmännisches Unternehmen unter der Firma Martina Rozok e.K., Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 46885 B) auf die Gesellschaft übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..