Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

RRB Rohstoff Recycling Bergheim GmbH

Pressbetrieb, Metallrecycling, Containerdienst..., Containervermietung, Metalle, Recyclingbranche, Schrottsorten, Mischschrott, Personalausweises, Containerstellung
Adresse / Anfahrt
Walter-Gropius-Straße 38
50126 Bergheim
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2006-11-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2006 mit Änderung vom 20.11.2006. Gegenstand: der Handel mit Rohstoffen und Schrotten und deren Bearbeitung und alle artverwandten Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Folger, Karl-Heinz, Bedburg, *23.12.1948, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-11-28:
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.10.2008 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Absatz 1. zu ändern; den Sitz der Gesellschaft nach Bergheim zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Absatz 2. zu ändern. Neue Firma: RRB Rohstoff Recycling Bergheim GmbH. Bergheim. Geschäftsanschrift: Walter-Gropius-Straße 38, 50126 Bergheim.

2013-08-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR beschlossen. 50.000,00 EUR.

2014-03-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: Folger, Karl-Heinz, Bedburg, *23.12.1948. Bestellt als Geschäftsführer: Folger, Tobias, Köln, *09.08.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-04-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Rheinschrott GmbH mit Sitz in Mechernich (Amtsgericht Bonn, HRB 18470) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2016 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Handel mit Rohstoffen und Schrotten und deren Bearbeitung, der An- und Verkauf sowie Im- und Export von Sekundärrohstoffen, die Verarbeitung und Lagerung von Wertstoffen, Transportdienstleistungen, der Handel und die Vermietung von Entsorgungstechnik, die Konzeption und Organisation von Großprojekten im Rahmen von Entsorgungsaufträgen, die Beratung und Begleitung von Rückbauprojekten, der Erwerb und Verkauf von Betrieben der Abfallwirtschaft sowie alle artverwandten Geschäfte. 100.000,00 EUR.

2016-05-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.03.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.03.2016 mit der Rheinschrott GmbH mit Sitz in Mechernich (Amtsgericht Bonn, HRB 18470) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.