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RS Energie GmbH

Mineralölhandel, Lieferfahrzeuge, Eichung..., Richartz, Schiffer
Adresse / Anfahrt
Am Konradsheimer Weg 1
50374 Erftstadt
Kontakt
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2015-10-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schiffer, Johannes, Erftstadt, *24.01.1955. Bestellt als Geschäftsführer: Sauer, Roman, Elsdorf, *12.11.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-12-28:
Nicht mehr Geschäftsführer: Richartz, Gunter Josef, Erftstadt, *09.11.1963.

2021-01-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: a) Vermittlung und Ausbringung von Naturdüngern (Klärschlamm, Kompost, Mist, Gülle, Mineraldünger), b) Aushub und Verteilung von Boden, c) Pflanzenschutzmaßnahmen, d) Handel mit Agrarprodukten aller Art, e) landwirtschaftliche Lohnarbeiten aller Art, f) Maschinenverleih, g) Mineralölhandel. Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Geschäftsführer: Sauer, Roman, Erftstadt, *12.11.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: RS Energie GmbH. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträger vom 23.11.2021 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die RS Agrar GmbH mit Sitz in Erftstadt (Amtsgericht Köln, HRB 73352) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.