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RS Fahrzeugteile GmbH

Geschäft für Autoersatzteile, Hankooktire, Schalldämpferservice..., Transporterreparatur, Nasshaftung, Verkehrssicherheit, Bremswegdifferenz, Nasshaftungsleistung, Schneesymbol, Schneetests, Vorbeifahrgeräusch
Adresse / Anfahrt
Brüggereschweg 13
49124 Georgsmarienhütte
1x Adresse:

Wellendorfer Straße 10
49124 Georgsmarienhütte


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-07-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2008. Gegenstand: Die Neugründung und der Betrieb von Autoteileverkaufsstandorten (Einzel- und Großhandel) mit und ohne angeschlossener Kfz-Reparaturwerkstatt. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Sundermann, Michael, Georgsmarienhütte, *01.04.1968, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-05-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. Geschäftsanschrift: Brüggereschweg 13, 49124 Georgsmarienhütte.

2011-05-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen.

2019-08-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2019 mit der PSW - Fahrzeugteile GmbH mit Sitz in Georgsmarienhütte verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.