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RTS Produktwelt GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Preysingstraße 66
85283 Wolnzach
1x Adresse:

Hochstatt 6
85283 Wolnzach


Kontakt
45 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 45 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2011-04-18:
(Ersatzteilverkauf, insbesondere in den Bereichen Elektronik und Elektrotechnik). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Preysingstraße 66, 85283 Wolnzach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Profectis Produktwelt Verwaltungs GmbH, Wolnzach (AG Ingolstadt HRB 5901).

2014-03-05:
Firma geändert, nun: RTS Produktwelt GmbH & Co. KG. Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: RTS Produktwelt Verwaltungs GmbH, Wolnzach (Amtsgericht Ingolstadt HRB 5901).

2017-04-14:
Einzelprokura: Kunig, Thomas, Hepberg, *28.08.1975.

2017-05-05:
Prokura berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Kunig, Thomas, Hepberg, *28.08.1975.

2017-09-15:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Profectis Technischer Kundendienst GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Wolnzach verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers am 14.09.2017. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.