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RUMO BBQ GmbH

Import & Export, Joe´s, Joe´s Barbeque..., Barbeque Smoker, Joe´s Barbeque Smoker, Longhorn, Barbeque Smoker®, JOE´s Barbeque Smoker®, BARBEQUE®
Adresse / Anfahrt
In Bolz 4
56253 Treis-Karden
1x Adresse:

Gewerbegebiet
Hinter Mont 4
56253 Treis-Karden


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2 Ansprechpartner/Personen
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mind. 2 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2012-08-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2012. Geschäftsanschrift: In Bolz 4, 56253 Treis-Karden. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Freizeitartikeln jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ruckschatt, Anna Therese, geb. Klein, Moselkern, *26.05.1943, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-11-14:
Die Gesellschaft hat den Verschmelzungsplan vom 31.08.2012 betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der RUMO BBQ Limited als übetragender Gesellschaft auf die RUMO BBQ GmbH als übernehmende Gesellschaft beim Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt: Übertragende Gesellschaft: RUMO BBQ Limited, eine Privated limited Company nach englischem Recht mit dem Sitz in Birmingham, Groß Britannien, eingetragen im Registrar of Companies, Birmingham, Company Nr. 5875244.Übernehmende Gesellschaft: RUMO BBQ GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Treis-Karden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 23228.Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beiden Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der RUMO BBQ Limited auf die RUMO BBQ GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (RUMO BBQ GmbH) können nach,,122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der RUMO BBQ GmbH unter deren Geschäftsanschrift Im Bolz 4 in 56253 Treis-Karden geltend machen, vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherungsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle einer Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. Nach dem Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Verschmelzung in dem Handelsregister der RUMO BBQ GmbH kommt eine Sicherungsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (RUMO BBQ Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (Meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vg. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Bei der Vorliegenden Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der RUMO BBQ GmbH, Frau Anna Therese Ruckschatt, Im Bolz 4, 56253 Treis-Karden angefordert werden.

2013-07-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2013 hat den Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst.

2013-09-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 31.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 mit der RUMO BBQ Limited mit Sitz in Birmingham, Großbritannien (Registrar of Companies for England an Wales, Cardiff, Company Nr. 5875244) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-08-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Ruckschatt, Anna Therese, geb. Klein, Moselkern, *26.05.1943. Bestellt als Geschäftsführer: Ruckschatt, Mike, Moselkern, *17.01.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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