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Raiffeisenbank Geiselhöring-Pfaffenberg eG

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Adresse / Anfahrt
Stadtplatz 24
94333 Geiselhöring
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Braun, Stefan Günter, Furth, *28.11.1970.

2007-07-16:
Die Generalversammlung vom 14.06.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

2010-02-01:
Ausgeschieden: Vorsitzender des Vorstands: Braun, Günter, Bankkaufmann, Geiselhöring, *27.05.1944.

2010-03-01:
Geändert, nun: Vorstandsvorsitzender: Weber, Gottfried, Geiselhöring, *24.12.1962. Bestellt: Vorstandsmitglied und stv. Vorstandsvorsitzender: Kammermeier, Hubert, Laberweinting, *03.06.1964. Prokura erloschen: Kammermeier, Hubert, Bankkaufmann, Grafentraubach.

2010-07-01:
Prokura erloschen: Braun, Stefan Günter, Furth, *28.11.1970.

2012-08-01:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Maier, Bernhard, Laberweinting, *01.12.1964.

2012-10-01:
Prokura erloschen: Zitzl, Ludwig, Bankkaufmann, Mallersdorf-Pfaffenberg.

2018-09-21:
Die Generalversammlung vom 14.06.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 16 , 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 35 (Versammlungsniederschrift) und 46 (Bekanntmachungen).

2019-01-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dugas, Thomas, Leiblfing, *02.07.1966.

2019-09-17:
Die Raiffeisenbank Hofkirchen-Bayerbach mit dem Sitz in Hofkirchen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung der übernehmenden Genossenschaft vom 13.06.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 12.06.2019 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-11-12:
Die Generalversammlung vom 12.06.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Eberl, Hubert, Mengkofen, *18.03.1969.

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