2006-10-31: Die Genossenschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertragvertrag vom 10.08.2006 sowie Beschluss ihrer Vertreterversammlung vom 23.05.2006 und Beschluss der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.07.2006 Teile des Vermögens (im Wege der Teilbetriebsübertragung die in der Teilbilanz Betriebsteil Filiale 95 "Immobilienfondsfinanzierungen Einzelerwerber" aufgeführten Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, die im Zusammenhang mit den seitens der Raiffeisenbank München-Nord eG gewährten Finanzierungen von diversen Fondsbeteiligungen stehen sowie alle damit zusammenhängenden Sicherheiten und Nebenrechte) als Gesamtheit an die BAG Bankaktiengesellschaft mit dem Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm HRB 1175) übertragen.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-10-31: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kaltenbacher, Jürgen, Tiefenbach, *11.07.1973.
2017-08-03: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Hofberger, Johann, Gachenbach, *27.04.1982.
2017-08-03: Die Genossenschaft hat im Weg der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 07.07.2017 sowie Beschluss ihrer Vertreterversammlung vom 22.05.2017 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.07.2017 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Verwaltung aller nicht (Bank)betriebsnotwendiger Immobilien) auf die Immobilienverwaltung M-Nord GmbH mit dem Sitz in Unterschleißheim (Amtsgericht München HRB 232582) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-04: Keine Nachschusspflicht. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
2022-07-20: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Lepar, Oliver, Unterschleißheim, *31.03.1979.