Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Ranker Baustoffe GmbH

BAUSTOFFE, BICGENODE, GLM IBAN..., LOGISTIC, SWIFT, Maschinenmietservice, Zuschnittservice
Adresse / Anfahrt
Bruchstraße 40
66901 Schönenberg-Kübelberg
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2007-10-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2007. Gegenstand: Handel mit Baustoffen aller Art für den Tief- und Hochbau, Vermietung von Baumaschinen und Leihgeräten, Einsammeln, Befördern und Recycling von Abfällen, insbesondere Bauschutt und Baumischabfällen und Handel mit Recyclingstoffen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ranker, Achim, Schönenberg-Kübelberg, *23.03.1962; Ranker, Jürgen, Waldmohr, *22.12.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Vermögen der von Mathilde Ranker, * 24.10.1939, Schönenberg-Kübelberg, als Inhaberin unter der Firma Mathilde Ranker Baustoffgroßhandel - Transporte e. Kfr. mit Sitz in Schönenberg-Kübelberg (Amtsgericht Zweibrücken HR A 11273 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.07.2007. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing