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Raumlufttechnik Schädel GmbH

Einregulierung, RAUMLUFTTECHNISCHEN, Auslöseeinheit..., Einregelierung Inebtriebnahme, RLT Einregelierung
Adresse / Anfahrt
Am Zuckergraben 2
18439 Stralsund
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-01-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2018. Geschäftsanschrift: Am Zuckergraben 2, 18439 Stralsund. Gegenstand: Planung und Durchführung von Gebäude- und Anlagentechnik mit den Leistungsschwerpunkten Heizung-, Kälte-, Luft-, Klima- und Anlagentechnik, insbesondere die Inbetriebnahme, Wartung und Montage von lüftungstechnischen Anlagen sowie die Wartung von Brandschutzklappen und die Wartung, Inbetriebnahme und Installation von Rauchverdrängungsanlagen sowie alle damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schädel, Wolfgang, Stralsund, *11.07.1954, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Liebow, Michael, Hamm, *28.09.1961. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Schädel, Wolfgang, Stralsund, geboren 11.07.1954 unter der Firma Raumlufttechnik Schädel e.K. in Stralsund betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.12.2018. Die Ausgliederung ist wirksam geworden am gleichen Tage mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.