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tjfbg gGmbH

Schule, Außerschulische, Bildungsgesellschaft..., Jugendfreizeit, JugendTechnikSchule, Multiplikator(inn)en, Blinkender, Bundesgebiet, Standorten, Tüftelwettbewerb, Blink-Duo
Adresse / Anfahrt
Wilhelmstraße 52
10117 Berlin
4x Adresse:

Emser Straße 52
10719 Berlin


Straße Zum Fez 2
12459 Berlin


Alt-Stralau 37-39
10245 Berlin


Eisenzahnstraße 47
10709 Berlin


Kontakt
87 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 87 Mitarbeiter
Gründung 1991
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2009-08-26:
Firma: Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft gemeinnützige GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Wilhelmstraße 52, 10117 Berlin Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist es Jugendsozial- und Bildungsarbeit zu leisten. Sie fördert die Bildung und die Jugendhilfe. Bevorzugt werden naturwissenschaftlich - technische Inhalte - wie z.B. Computer- und Medienangebote. Die Gesellschaft fördert außerdem die Hilfe für Behinderte insbesondere im Bereich der barrierefreien Kommunikation für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Barrierefreie Kommunikation im Sinne dieser Satzung ist die selbst bestimmte und chancengleiche Teilhabe von behinderten Menschen bei der Nutzung von Computern, Internet sowie deren Anwendungen. Die Gesellschaft wirkt konfessionell unabhängig und überparteilich. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Dem Zweck der Gesellschaft sollen namentlich dienen: a) Unterbreiten von Angeboten im Bereich der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe im Bereich der §§ 24 ff. SGB VIII und §§ 27 ff. SGB VIII; insbesondere Planung, Konzipierung und Durchführung von Projekten der Jugendsozial- und -bildungsarbeit sowie der Jugendhilfe. b) Vorbereitung und Durchführung von Hobbygruppen, Klubs, Arbeitsgemeinschaften und Kursen sowie einmaligen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche. c) Organisation und Durchführung von Ferien- und Wochenendcamps für Kinder und Jugendliche. d) Unterbreiten von speziellen Angeboten nach b) und c) für behinderte Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige als Betreuer. e) Durchführung von Lehrgängen für junge Arbeitslose, Jugendliche ohne Lehrstelle und Erwachsene. f) Fort- und Weiterbildung von Multiplikatoren der Jugendhilfe sowie Fachkräften der Rehabilitation und Integration durch spezielle Angebote der Gesellschaft. g) Angebot an offener Jugendarbeit. h) Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Gesellschaften, Verbänden und Institutionen, die gleichartige Bestrebungen verfolgen. Neben der Förderung der Sozial- und Bildungsarbeit nach Abs. 4 ist Zweck der Gesellschaft die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln, die für die Förderung der Hilfe für Behinderte notwendig sind. Mit diesen durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen erhaltenen Mitteln sollen andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts unterstützt werden, die der Förderung der Hilfe für Behinderte dienen. Insbesondere soll die gemeinnützige Stiftung "barrierefrei kommunizieren!" durch Zuwendungen unterstützt werden; die Gesellschaft ist auch berechtigt, eingeworbene Mittel zur Zustiftung zu verwenden. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.200,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Hänsgen, Thomas, *30.08.1969, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Bisanz, Manfred, *22.02.1948, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.06.2009 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Technischer Jugendfreizeit- und Bildungsverein (tjfbv) e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 11368) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 30.06.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2009-12-17:
Firma: Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjbg) gemeinnützige GmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma). Firma bisher: Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft gemeinnützige GmbH.

2010-01-08:
Firma: Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg) gemeinnützige GmbH.

2011-07-01:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2011 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 8 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung)..

2013-07-31:
Prokura: 2. Hanfland, Frank, *11.12.1975, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer.

2013-12-27:
Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist es, Jugendsozial- und Bildungsarbeit zu leisten. Sie fördert die Bildung, Ausbildung und die Jugendhilfe. Bevorzugt werden naturwissenschaftlich - technische Inhalte - wie z.B. Computer- und Medienangebote. Die Gesellschaft fördert außerdem die Hilfe für Behinderte, insbesondere im Bereich der barrierefreien Kommunikation für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Barrierefreie Kommunikation im Sinne dieser Satzung ist die selbstbestimmte und chancengleiche Teilhabe von behinderten Menschen bei der Nutzung von Computern, Internet sowie deren Anwendungen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Dem Zweck der Gesellschaft sollen namentlich dienen: a) Unterbreiten von Angeboten im Bereich der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe im Bereich der §§ 24 ff. SGB VIII und §§ 27 ff. SGB VIII; insbesondere Planung, Konzipierung und Durchführung von Projekten der Jugendsozial- und -bildungsarbeit sowie der Jugendhilfe. b) Vorbereitung und Durchführung von Hobbygruppen, Klubs, Arbeitsgemeinschaften und Kursen sowie einmaligen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche. c) Organisation und Durchführung von Ferien- und Wochenendcamps für Kinder und Jugendliche. d) Unterbreiten von speziellen Angeboten nach b) und c) für behinderte Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige als Betreuer. e) Durchführung von Lehrgängen für junge Arbeitslose, Jugendliche ohne Lehrstelle und Erwachsene. f) Fort- und Weiterbildung von Multiplikatoren der Jugendhilfe sowie Fachkräften der Rehabilitation und Integration durch spezielle Angebote der Gesellschaft. g) Betrieb einer Fachschule für Sozialpädagogik. h) Unterstützung von wissenschaftlichen Studiengängen. i) Angebot an offener Jugendarbeit. j) Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Gesellschaften, Verbänden und Institutionen, die gleichartige Bestrebungen verfolgen. Neben der Förderung der Sozial- und Bildungsarbeit nach Abs. 4 ist Zweck der Gesellschaft die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln, die für die Förderung der Hilfe für Behinderte notwendig sind. Mit diesen durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen erhaltenen Mitteln sollen andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts unterstützt werden, die der Förderung der Hilfe für Behinderte dienen. Insbesondere soll die gemeinnützige Stiftung "barrierefrei kommunizieren!" durch Zuwendungen unterstützt werden; die Gesellschaft ist auch berechtigt, eingeworbene Mittel zur Zustiftung zu verwenden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).

2016-03-01:
Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist es, Jugendsozial- und Bildungsarbeit zu leisten. Sie fördert die Bildung, Ausbildung und die Jugendhilfe. Bevorzugt werden naturwissenschaftlich - technische Inhalte - wie z.B. Computer- und Medienangebote. Die Gesellschaft fördert außerdem die Hilfe für Behinderte, insbesondere im Bereich der barrierefreien Kommunikation für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Barrierefreie Kommunikation im Sinne dieser Satzung ist die selbstbestimmte und chancengleiche Teilhabe von behinderten Menschen bei der Nutzung von Computern, Internet sowie deren Anwendungen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Dem Zweck der Gesellschaft sollen namentlich dienen: a) Unterbreiten von Angeboten im Bereich der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe im Bereich der §§ 24 ff. SGB VIII und §§ 27 ff. SGB VIII; insbesondere Planung, Konzipierung und Durchführung von Projekten der Jugendsozial- und -bildungsarbeit sowie der Jugendhilfe. b) Vorbereitung und Durchführung von Hobbygruppen, Klubs, Arbeitsgemeinschaften und Kursen sowie einmaligen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche. c) Organisation und Durchführung von Ferien- und Wochenendcamps für Kinder und Jugendliche. d) Unterbreiten von speziellen Angeboten nach b) und c) für behinderte Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige als Betreuer. e) Durchführung von Lehrgängen für junge Arbeitslose, Jugendliche ohne Lehrstelle und Erwachsene. f) Fort- und Weiterbildung von Multiplikatoren der Jugendhilfe sowie Fachkräften der Rehabilitation und Integration durch spezielle Angebote der Gesellschaft. g) Betrieb einer Fachschule für Sozialpädagogik. h) Unterstützung von wissenschaftlichen Studiengängen. i) Angebot an offener Jugendarbeit. j) Gemeinwesenorientierte Arbeit wie der Betrieb und die Unterhaltung von Stadtteilzentren, k) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke, l) Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Gesellschaften, Verbänden und Institutionen, die gleichartige Bestrebungen verfolgen. Ferner: die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln, die für die Förderung der Hilfe für Behinderte notwendig sind. Mit diesen durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen erhaltenen Mitteln sollen andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts unterstützt werden, die der Förderung der Hilfe für Behinderte dienen. Insbesondere soll die gemeinnützige Stiftung "barrierefrei kommunizieren!" durch Zuwendungen unterstützt werden; die Gesellschaft ist auch berechtigt, eingeworbene Mittel zur Zustiftung zu verwenden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.02.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).

2016-09-08:
Prokura: Änderung zu Nr. 2: Hanfland, Frank; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen; 3. Aleksander, Frank, *07.02.1978, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 4. Jagodzinski, Philipp, *11.10.1990, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Nicht mehr Prokurist: 1. Bisanz, Manfred

2017-03-21:
Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist es, Jugendsozial- und Bildungsarbeit zu leisten. Sie fördert die Bildung, Ausbildung und die Jugendhilfe. Bevorzugt werden naturwissenschaftlich - technische Inhalte - wie z.B. Computer- und Medienangebote. Die Gesellschaft fördert außerdem die Hilfe für Behinderte, insbesondere im Bereich der barrierefreien Kommunikation für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Barrierefreie Kommunikation im Sinne dieser Satzung ist die selbstbestimmte und chancengleiche Teilhabe von behinderten Menschen bei der Nutzung von Computern, Internet sowie deren Anwendungen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Dem Zweck der Gesellschaft sollen namentlich dienen: a) Unterbreiten von Angeboten im Bereich der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe im Bereich der §§ 24 ff. SGB VIII und §§ 27 ff. SGB VIII; insbesondere Planung, Konzipierung und Durchführung von Projekten der Jugendsozial- und -bildungsarbeit sowie der Jugendhilfe. b) Vorbereitung und Durchführung von Hobbygruppen, Klubs, Arbeitsgemeinschaften und Kursen sowie einmaligen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche. c) Organisation und Durchführung von Ferien- und Wochenendcamps für Kinder und Jugendliche. d) Unterbreiten von speziellen Angeboten nach b) und c) für behinderte Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige als Betreuer. e) Durchführung von Lehrgängen für junge Arbeitslose, Jugendliche ohne Lehrstelle und Erwachsene. f) Fort- und Weiterbildung von Multiplikatoren der Jugendhilfe sowie Fachkräften der Rehabilitation und Integration durch spezielle Angebote der Gesellschaft. g) Betrieb einer Fachschule für Sozialpädagogik. h) Unterstützung von wissenschaftlichen Studiengängen. i) Angebot an offener Jugendarbeit. j) Gemeinwesenorientierte Arbeit wie der Betrieb und die Unterhaltung von Stadtteilzentren, k) der Betrieb eines Schullandheims, l) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke, m) Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Gesellschaften, Verbänden und Institutionen, die gleichartige Bestrebungen verfolgen. Ferner: die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln, die für die Förderung der Hilfe für Behinderte notwendig sind. Mit diesen durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen erhaltenen Mitteln sollen andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts unterstützt werden, die der Förderung der Hilfe für Behinderte dienen. Insbesondere soll die gemeinnützige Stiftung "barrierefrei kommunizieren!" durch Zuwendungen unterstützt werden; die Gesellschaft ist auch berechtigt, eingeworbene Mittel zur Zustiftung zu verwenden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.03.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).

2020-05-13:
Prokura: 6. Möbius, Sebastian, *11.01.1990, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen

2020-10-16:
Prokura: 7. Strickert, Susanne, *22.09.1980, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen

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