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Rehms 24.de GmbH

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Adresse / Anfahrt
Landwehr 52
46325 Borken
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-03-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.09. Geschäftsanschrift: Landwehr 52, 46325 Borken. Gegenstand: Vermarktung von Druckerzeugnissen im online-/internet-Handel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Renners, Walter, Velen, *31.03.1951, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-04-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7, § 8, § 9, § 10, § 11, § 12 beschlossen.

2016-12-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und in § 5 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.

2017-01-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Renners, Walter, Velen, *31.03.1951. Bestellt als Geschäftsführer: Baier, Daniel, Borken, *29.05.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-11-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.11.2020 mit der Rehms Druck Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Borken verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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