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Reifen- und Autoservice Szebedits GmbH

Nasshaftung, Verkehrssicherheit, Bremswegdifferenz..., Nasshaftungsleistung, Schneesymbol, Schneetests, Vorbeifahrgeräusch, Gesamtlautstärke, Räderservice
Adresse / Anfahrt
Dornhofstraße 26-28
63263 Neu-Isenburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-02-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2016. Geschäftsanschrift: Dornhofstraße 26-28, 63263 Neu-Isenburg. Gegenstand: der Handel mit und die Montage von Reifen aller Art sowie die Erbringung von Autoservice-Leistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Szebedits, Pascal, Frankfurt am Main, *23.03.1987, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-06-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Reifen- und Autoservice Szebedits OHG mit Sitz in Neu-Isenburg und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Reifen- und Autoservice Szebedits OHG mit dem Sitz in Neu-Isenburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 30.05.2017 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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