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Reimer Bauunternehmen GmbH

Bauunternehmen, Westfalica und Minden, Porta..., Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Haustypen, Niedrigenergiehaus, Rohbau, Baubetreuung
Adresse / Anfahrt
Westerfeldweg 9
32457 Porta Westfalica
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-09-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2014. Geschäftsanschrift: Westerfeldweg 9, 32457 Porta Westfalica . Gegenstand: Erwerb und Bebauung von Grundstücken sowie Vermittlung und Vermarktung von unbebauten und bebauten Grundstücken im In- und Ausland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reimer, Larissa, Porta Westfalica, *17.07.1973; Reimer, Jakob, Porta Westfalica, *05.02.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-12-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR beschlossen. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.10.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 25.11.2014 das von dem Einzelkaufmann Reimer, Jakob, Porta Westfalica, *05.02.1978 unter der Firma Baugeschäft Reimer Meister & Ingenieurbetrieb Reimer Rohbau, Altbausanierung, Klinkerfachbetrieb Porta Westfalica e.K. in Porta Westfalica (AG Bad Oeynhausen, HRA 8706) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-04-13:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.04.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.