2018-08-01: Partnerschaft. Gegenstand: gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten, im Rahmen des beruflich zulässigen Umfangs. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Breuer, Sven, Architekt, Hamburg, *11.08.1975; Reimer, Timo, Architekt, Ahrensburg, *07.05.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt.