2013-05-27: (Die Reparatur, der Aufbau, die Herstellung und der Vertrieb von Lademagazinen für metallverarbeitende Maschinen, einschließlich Ersatzteilen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rebgartenweg 5/1, 79576 Weil am Rhein. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Reimo Lobers Verwaltungs GmbH, Weil am Rhein (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 709989), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-06-10: Die aus Keser, Bettina, geb. Lobers, Rheinfelden Baden, *07.11.1971 und Lobers, Bianca, BIRSFELDEN (SCHWEIZ), *09.11.1973 bestehende Erbengemeinschaft hat als Inhaberin der Firma "Reimo Lobers Erben Elektro-Mechanischer Betrieb e. K.", Weil am Rhein (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRA 703213) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.05.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom 14.05.2013 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.