Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Reise-Pavillon GmbH

Reisebüro
Adresse / Anfahrt
Hohenzollernstraße 89
75177 Pforzheim
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-02-12:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2021 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 27.01.2021 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Mira de Orduna Heidinger, Isabel, Pforzheim, *05.12.1969 verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-02-12:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2021 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 27.01.2021 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Mira de Orduna Heidinger, Isabel, Pforzheim, *05.12.1969 verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.