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Reiseland GmbH & Co. KG

Reisebüro, Marke, Inclusive..., Abflughafen, Verwaltungsgesellschaft, Franchisepartner, HanseMerkur, Filialsystem, Dresdner Elbepark, Szabo im Dresdner, Tagesfahrt, Kornmarkt
Adresse / Anfahrt
Osterbekstraße 90a
22083 Hamburg
14x Adresse:

Peschelstraße 33
01139 Dresden


Schwanenstraße 26
42103 Wuppertal


Marktplatz 2
85092 Kösching


Grünestraße 11
58840 Plettenberg


NSU-Straße 1
74172 Neckarsulm


Markt 4
32423 Minden


Kalter Markt 45
73525 Schwäbisch Gmünd


Torfstraße 10
66849 Landstuhl


Grunewaldstraße 47
10825 Berlin


Schladenweg 2
34560 Fritzlar


Caspar-Hofmann-Platz 1
65520 Bad Camberg


Neugasse 9
78462 Konstanz


Südstadtring 90
06128 Halle (Saale)


Zur Sternkoppel 1
08228 Rodewisch


Kontakt
69 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 69 Mitarbeiter
Gründung 2014
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-07-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2008 mit der Reiseland GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 45426B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-07-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2008 mit der Reisebüro Janssen GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 106384) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-10-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2008 mit der HOLIDAY EXPRESS Reisebüro GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 31320) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-07-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Reisebüro Schiller GmbH mit Sitz in Ammersbek verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-10-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Reiseland GmbH mit Sitz in Dessau verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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