2009-07-10: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Hanke, Hergen, Ivenrode, *09.02.1968; Pohl, Christian, Oldenburg, *09.12.1974; Thurau-Becker, Lena, Ritterhude, *14.06.1955.
2010-01-25: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Kölling, Jörg-Peter, Rinteln, *07.03.1970. Prokura erloschen: Tiarks, Uwe, Oldenburg, *02.04.1941.
2015-01-13: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hemme, Sascha, Oldenburg, *31.07.1987.
2017-01-26: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Lübben, Carsten, Rastede, *26.03.1983.
2018-04-19: Neue Geschäftsanschrift: Dalbenstraße 17, 26135 Oldenburg.
2018-10-16: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 und der Gesellschafterversammlung der Rhein-Umschlag Kieswerke GmbH & Co. KG vom 20.08.2018 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rhein-Umschlag Kieswerke GmbH & Co. KG mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRA 3100) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-10-16: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 und der Gesellschafterversammlung der Rhein-Umschlag Hafen und Handel GmbH vom 20.08.2018 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rhein-Umschlag Hafen und Handel GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 1650) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.