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Rhenus SE & Co. KG

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Rhenus Platz 1
59439 Holzwickede
Kontakt
28 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 28 Mitarbeiter
Formell
26x HR-Bekanntmachungen:

2005-10-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.06.2005 mit der HASTA-Archiv GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg - HR B 57507 -) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2005-12-23:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen: Klaus, Werner, Duisburg, *26.09.1945.

2006-05-22:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen: Uhle, Wilhelm, Paderborn, *02.06.1970. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Krowicki, Frank, Castrop-Rauxel, *04.09.1966.

2006-12-22:
Prokura erloschen: Klaus, Werner, Duisburg, *26.09.1945; Krowicki, Frank, Castrop-Rauxel, *04.09.1966; Uhle, Wilhelm, Paderborn, *02.06.1970.

2006-12-22:
Prokura erloschen: Eichelbaum, Alf, Essen, *30.05.1968.

2007-11-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2007 mit der Figdor Transport GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven (AG Oldenburg HRB 130057) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-01-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2007 mit der Rhenus Mainzer Gesellschaft für Spedition und Lagerei mbH mit Sitz in Mainz (AG Mainz HRB 708) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-09-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2008 mit der Ruhr-Lippe-Spedition GmbH mit Sitz in Hamm (AG Hamm, HR B 5196) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-01-05:
Geschäftsanschrift: Rhenus Platz 1, 59439 Holzwickede. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.11.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.11.2008 mit der Archivdepot Leipzig GmbH mit Sitz in Leipzig (AG Leipzig, HR B 13701) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-06-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom 30.04.2009 ihren Geschäftsbetrieb Office Systems als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rhenus Office Systems GmbH mit Sitz in Holzwickede (AG Hamm, HR B 6004) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-08-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.06.2009 mit der HLG Hildesheimer Lagergesellschaft mbH mit Sitz in Hildesheim (AG Hildesheim, HR B 2727) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-08-16:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2010 und der Gesellschafterversammlung der Rhenus Recycling GmbH vom 07.07.2010 den Betrieb "Stoffstromlogistik" als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Rhenus Recycling GmbH mit Sitz in Holzwickede (AG Hamm, HR B 6007) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-09-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.07.2010 mit der Neckar Getreide- und Futtermittel-Speditionsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Stuttgart (AG Stuttgart; HR B 5491) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-11-08:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.10.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.10.2011 mit der RCL Altenwerder GmbH mit Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm, HR B 4327) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-09-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2012 mit der RCL Hörselgau GmbH mit Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm, HR B 6773) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-09-17:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 und der Gesellschafterversammlung der Gutleutstraße Immobilien GmbH & Co. KG vom 29.08.2012 Teile der Betriebs- und Geschäftsausstattung des Standorts Frankfurt Gutleutstraße als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Gutleutstraße Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HR A 46973) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-09-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2013 mit der Rhenus Immobilien Verwaltungs GmbH mit Sitz in Velten (Amtsgericht Neuruppin, HRB 6440 NP) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-04-18:
Neue Firma: RHENUS SE & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: RHENUS Verwaltungs AG, Holzwickede (Amtsgericht Hamm HRB 4192). Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Rhenus Verwaltungs SE, Holzwickede (Amtsgericht Hamm HRB 8133).

2014-07-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2014 mit der Lagerhaus- und Transport Gesellschaft mbH mit Sitz in Weil am Rhein (Amtsgericht Freiburg i. Br., HR B 410083) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-08-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2019 und der Gesellschafterversammlung der RPL Lahnstein GmbH vom 18.07.2019 ihre Niederlassung Lahnstein als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die RPL Lahnstein GmbH mit Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm, HR B 4335) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2019 und der Ergänzung vom 23.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 18.07.2019 und 23.08.2019 und der Gesellschafterversammlungen der Rhenus Warehousing Solutions SE & Co. KG vom 18.07.2019 und 23.08.2019 den Teilbetrieb Warehousing Solutions als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rhenus Warehousing Solutions SE & Co. KG mit Sitz in Holzwickede als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 und der Gesellschafterversammlung der Rhenus Port Logistics Donau GmbH & Co. KG vom 03.07.2019 den Teilbetrieb "Regensburg" als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rhenus Port Logistics Donau GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-25:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 und der Gesellschafterversammlung der Rhenus Port Logistics Rhein-Main GmbH & Co. KG vom 03.07.2019 den Teilbetrieb "Hanau" als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rhenus Port Logistics Rhein-Main GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR A 12490) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-10-08:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 und der Gesellschafterversammlung der Rhenus Port Logistics Niedersachsen GmbH & Co. KG vom 03.07.2019 den Teilbetrieb "Hildesheim" als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rhenus Port Logistics Niedersachsen GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-10-14:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 und der Gesellschafterversammlung der Rhenus Port Logistics Rhein-Neckar GmbH & Co. KG vom 03.07.2019 ihre Niederlassungen Port Logistics Mannheim, Port Logistics Stuttgart und Port Logistics Heilbronn als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rhenus Port Logistics Rhein-Neckar GmbH & Co. KG mit Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm, HR A 3684) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-11-25:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2019/06.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2019/06.11.2019 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.07.2019/06.11.2019 den Betriebsteil "Automotive" als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rhenus Automotive SE mit Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm, HR B 9800) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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