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Rieber GmbH - Haustechnik

Sanitär, Managen, Solarthermie..., Raumklima, Umgebungswärme
Adresse / Anfahrt
Marienfelder Straße 10-3b
88069 Tettnang
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-12-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.11.2017. Geschäftsanschrift: Marienfelderstraße 10/3-B, 88069 Tettnang. Gegenstand: Die Herstellung und der Einbau von Heizungs-, Sanitär- und Solaranlagen sowie Kundendienst jeglicher Art im Bereich der Haustechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Rieber, Peter Horst, Meckenbeuren, *26.01.1960; Rieber, Maximilian, Meckenbeuren, *14.05.1991, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-06-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Rieber, Sieglinde Maria, Meckenbeuren, *08.05.1961 als Inhaber der Firma "Rieber Sieglinde San.Anlagen/Heizungsbau e.K.", Tettnang (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRA 726082) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Die Einzelkauffrau Rieber, Sieglinde Maria, Meckenbeuren, *08.05.1961 hat als Inhaberin der Firma "Rieber Sieglinde San.Anlagen/Heizungsbau e.K.", Tettnang (Amtsgerich Ulm HRA 726082) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom 28.08.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.