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Ritter Projekt GmbH

ABNAHMEBEGLEITUNG, BAUABNAHME, OBJEKTÜBERWACHUNG..., BAUMÄNGEL, OLDESLOE
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 43
23845 Seth
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-09-07:
Geschäftsanschrift: Lorentzenstraße 2, 23843 Bad Oldesloe; Gegenstand: Projektmanagement und Bauleitung, Organisation und operative Kontrolle von Bauvorhaben, d.h. insbesondere - Grundlagenermittlung, - Vorplanung, - Entwurfsplanung, - Genehmigungsplanung, - Ausführungsplanung, - Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Koordination der bauausführenden Firmen, - Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation, - Objektbetreuung, - Qualitätssicherung und Mängelmanagement sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Ritter, Sören, *15.01.1988, Bad Oldesloe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.07.2021; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Ritter Bauleitung UG & Co. KG mit Sitz in Bad Oldesloe (Amtsgericht Lübeck, HRA 10058 HL) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.07.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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