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RN Immobilien GmbH & Co.KG

Immobilien
Adresse / Anfahrt
Dürrlewangstraße 42
70565 Stuttgart
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2013-06-24:
(Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleicher Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume Durchführung von Hausverwaltungen Handel mit Immobilien.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Marktstraße 5, 71032 Böblingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Sinoplan Verwaltungs GmbH, Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 571845), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Komplementärin Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Übergang der im Geschäftsbetrieb der RN Immobilien, Rosemarie Neffgen, Marktstr. 5, Böblingen begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.

2015-09-10:
Sitz verlegt; nun: Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Dürrlewangstraße 42, 70565 Stuttgart.

2016-08-19:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.08.2016 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Grunwald Hausverwaltungen und Immobilienvermittlung GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 731388) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-08-22:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 22.08.2016 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.