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Rongen Architekten GmbH

Architekt, Konstruktionsgerechtigkeit, Ökologie und Ökonomie..., Passivhaus
Adresse / Anfahrt
Propsteigasse 2
41849 Wassenberg
2x Adresse:

Glockengasse 31
99084 Erfurt


Monschauer Straße 41
52355 Düren


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-10-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2008 mit Änderung durch die Gesellschafterbeschlüsse vom 12.03.2009 und 02.06.2009. Geschäftsanschrift: Propsteigasse 2, 41849 Wassenberg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Architekturbüros sowie die Übernahme entsprechender Planungsarbeiten aller Art sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Geseilschaftszweck dienlich sind, insbesondere auch die Generalplanertätigkeit. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck zu beteiligen, Zweigniederlassungen zu errichten und die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters in Personengesellschaften zu übernehmen. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wirtz, Reiner, Düren, *29.04.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-11-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 33.000,00 EUR auf 60.000,00 EUR beschlossen. Stammkapital nunmehr: 60.000,00 EUR.

2016-09-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2016 hat die formwechselnde Umwandlung in die neu errichtete RoA RONGEN ARCHITEKTEN PartG mbB mit Sitz in Wassenberg beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-11-24:
Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 21.11.2016 wirksam geworden.