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Rosemarie Eppers GmbH & Co. KG

Lebensmittelservice, Salfett, Gewürzwelt..., Saucenwelt, ZULIEBE, Palmöl, Würzige Geschmacksideen, Schreiben in Absätzen, Textbereich, Würzmarinaden, Würzpasten
Adresse / Anfahrt
Industriestraße 1b
66129 Saarbrücken
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-09:
(Die Herstellung und der Vertrieb von Gewürzen, Saucen und sonstigen Produkten im Lebensmittelbereich, sowie die Erbringung von Dienstleistungen für den Lebensmittelbereich.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriestraße 1 b, 66129 Saarbrücken. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Rosemarie Eppers Geschäftsführung GmbH, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 102138), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-14:
Firma geändert, nun: Rosemarie Eppers GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 das gesamte Vermögen des von der Einzelkauffrau Eppers, Rosemarie, *08.11.1947, Kleinblittersdorf unter der Firma Rosemarie Eppers mit Niederlassung in Saarbrücken betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff UmwG übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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