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Rund ums Leben GmbH & Co. KG

Pflegekasse, XI, Entlastungsleistungen..., Pflegegrad, Gedächtnistraining, Badumbau, Grundpflege, Behandlungspflege, Pflegeschulungen, Treppenlift
Adresse / Anfahrt
Pescher Straße 237
41065 Mönchengladbach
Kontakt
21 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 21 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-08-07:
(die Erbringung von Leistungen in häuslicher / ambulanten Alten,- Kranken, und Kinderpflege. Hier im Einzelnen die Durchführung der Grundpflege, der Familienpflege, der Verhinderungspflege sowie die Betreuung bei Demenz, einschließlich der Versorgung und der Haushaltshilfe für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Des Weiteren die Durchführung von Pflegeberatung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Pescher Str. 237, 41065 Mönchengladbach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Nohl Verwaltungs GmbH, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 19577).

2020-11-26:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.10.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.10.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Nohl, Elfi Monika, Mönchengladbach, geb. 22.12.1958 unter der Firma Nohl e.K. in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 9472) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.