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Rundfunk und Fernsehen Nord Service und Handel eG

Unterhaltungselektronik, Elektrofachmarkt, RFN...
Adresse / Anfahrt
Kastanienstraße 39
39124 Magdeburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-09-05:
Bestellt: Vorstand: Beholz, Uwe, Magdeburg, *10.12.1981. Ausgeschieden: Vorstand: Leupold, Reinhard, Magdeburg. Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Paasch, Andreas, Hohe Börde OT Niederndodeleben, *07.01.1966.

2012-08-13:
Die TV HiFi Service Am Pfahlberg GmbH mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 110113) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2012 sowie den Beschlüssen der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft jeweils vom 01.08.2012 mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-03-25:
Die Generalversammlung vom 17.07.2012 mit Nachtrag vom 07.12.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 14 ( Vertretung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls. Neue Firma: Rundfunk und Fernsehen Nord Service und Handel e.G. Neuer Gegenstand: Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik und Bürokommunikation. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Hat die Genossenschaft weniger als 20 Mitglieder und ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses allein.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§ 33 Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben (Auszug):(1) Der Geschäftsanteil beträgt 500,00 Euro.(2) Die Pflichtbeteiligung beträgt 1 Anteil. Der Vorstand kann die Einzahlung in Raten zulassen. Die 1. Rate beträgt mindestens 20 % des Pflichtanteils (100,00 Euro). Die 1. Rate ist sofort nach Beitritt einzuzahlen.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).

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