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Rupprecht Alarmruf-Wachzentrale GmbH

Notrufzentrale, Hausnotruf, Wachdienst..., Unternehmensleitlinie, Notrufuhr, QM-Zertifikat, Starker, Alarm-empfangsstelle, VdS
Adresse / Anfahrt
Philipp-Reis-Straße 6
59065 Hamm
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-09-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2009. Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Straße 6, 59065 Hamm. Gegenstand: Der Betrieb einer Alarmruf-Wachzentrale mit einer 24 Stunden besetzten, VdS-anerkannten Notrufzentrale einschließlich einer Interventionsstelle für Alarmverfolgungen und für Revierkontrolldienste. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Rupprecht, Udo, Hamm, *05.01.1943; Rupprecht, Anja, Hamm, *28.05.1965, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hamers, Ralf, Hamm, *04.03.1964. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Udo Rupprecht, Hamm, *05.01.1943, als Inhaber der Firma "RUPPRECHT ALARMRUF-WACHZENTRALE e. K." mit Sitz in Hamm (AG Hamm, HR A 2957 ) betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-03-08:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.03.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-04-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) und 5 (Abtretung, Belastungen und Verpfändung von Geschäftsanteilen) beschlossen.

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