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Rutzen Media GmbH

Steuerberater, Fachbroschüre, Mitarbeitergewinnung..., SVU-Methode®, Headhunter, Fachkräftemangel, Fachkräfte für Steuerkanzleien, Steuerfachkräfte, UnternehmerJournal
Adresse / Anfahrt
An der Alster 62
20099 Hamburg
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6 Ansprechpartner/Personen
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mind. 6 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-06-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2022. Geschäftsanschrift: Gorch-Fock-Wall 1 a, 20354 Hamburg. Gegenstand: Der Betrieb einer Medien- und Marketingagentur sowie die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen, insbesondere im Bereich der Personalgewinnung über digitale Medien sowie der Systematisierung von Prozessen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Rutzen, Filip Anton, Hamburg, *17.10.2000, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Rutzen, Filip Anton, Hamburg, *17.10.2000 unter der Firma Rutzen Media e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.05.2022. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.06.2022 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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