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Süsser Reisen - Steimle Transport GmbH

Spedition, Reisen und Verkehr, Firmengruppe..., Reisedatum, Suesser
Adresse / Anfahrt
Dieselstraße 17
75392 Deckenpfronn
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-10-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.10.2019. Geschäftsanschrift: Dieselstraße 17, 75392 Deckenpfronn. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung und die Vermittlung von Beförderungs- und Transportdienstleistungen sowie von logistischen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Steimle, Hans, Wildberg, *16.01.1938; Steimle, Hannelore, geb. Schaible, Wildberg, *19.03.1939; Steimle, Frank, Deckenpfronn, *15.05.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-12-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Gesellschafter) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit Steimle, Hans, Wildberg, *16.01.1938 als Inhaber der Firma "Hans Steimle "Süsser Reisen & Transporte" e. K.", Deckenpfronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 736130) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Der Einzelkaufmann Steimle, Hans, Wildberg, *16.01.1938 hat als Inhaber der Firma "Hans Steimle "Süsser Reisen & Transporte" e. K.", Deckenpfronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 736130) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.10.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.