2009-12-22: Die Hauptversammlung vom 08.12.2009 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vertretung) beschlossen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geändert, nun Vorstand: Kowitzke, Sven, Kaufmann, Hamburg, *21.09.1972; Ott, Thomas, Hamburg, *20.06.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt; im Übrigen vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
2013-02-12: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Leven, Sebastian, Hamburg, *31.01.1976; Steinbeiß, Martin, Seevetal, *04.07.1977.
2015-04-30: Die Gesellschaft hat mit Schreiben vom 22. April 2015 gem. § 61 UmwG den Entwurf eines Spaltungs- und Übernahmevertrags mit der S-KON Medien Kontor GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 98815 als übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. Der Vertrag kann bei dem Gericht eingesehen werden.
2015-05-05: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2015-06-01: Die Hauptversammlung vom 29.04.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: S-KON New Business AG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 29.04.2015 und der Gesellschafterversammlung der S-KON Medien Kontor GmbH vom 29.04.2015 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die S-KON Medien Kontor GmbH, künftig: S-KON Sales Kontor Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 98815) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.