2007-06-04: Laderma GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Mainzer Landstraße 49, 60329 Frankfurt am Main, Gegenstand der Kommanditgesellschaft ist die Durchführung von ästhetischen IPL-Behandlungen und die Vermietung von IPL-Systemen an Fachärzte.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: A & R Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 79932). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Laderma GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 73673).
2007-06-04: Laderma GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Mainzer Landstraße 49, 60329 Frankfurt am Main, Gegenstand der Kommanditgesellschaft ist die Durchführung von ästhetischen IPL-Behandlungen und die Vermietung von IPL-Systemen an Fachärzte.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: A & R Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 79932). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Laderma GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 73673).
2009-03-02: Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den Teilbetrieb "Süd" als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die CuraDerm GmbH mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 10761) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-04-14: Geschäftsanschrift: Goethestraße 14, 60313 Frankfurt am Main.