Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

SAD - Sozialunternehmen Ambulante Dienste GmbH

Adobe Acrobat Dokument, Acrobat Dokument, Adobe Acrobat..., Lastschriftmandat, Arbeitsförderung
Adresse / Anfahrt
Ulmer Straße 210
70327 Stuttgart
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-05:
Änderung der Geschäftsanschrift: Ulmer Str. 210, 70327 Stuttgart. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Dold, Rainer, Waiblingen, *24.04.1952, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-03-29:
Bestellt als Geschäftsführer: Schulze, Wolfgang, Rottenburg 21, *19.02.1944, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dold, Rainer, Waiblingen, *24.04.1952.

2021-05-26:
Bestellt als Geschäftsführer: Maier, Michael, Stuttgart, *11.05.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze, Wolfgang, Rottenburg am Neckar, *19.02.1944.

2021-09-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Workstart Arbeitshilfen GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 11875) auf 76.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 76.000,00 EUR.

2021-09-30:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.09.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Workstart Arbeitshilfen GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 11875) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.