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SAL Schiffahrtskontor Altes Land GmbH & Co. KG

Seefahrt, Spedition, Innovate..., JSI, Fleet, Heavy Lift, Transportservice, Markierte
Adresse / Anfahrt
Brooktorkai 20
20457 Hamburg
1x Adresse:

Bürgerei 29
21720 Steinkirchen


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1 Ansprechpartner/Personen
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mind. 29 Mitarbeiter
Gründung 1980
Formell
20x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-11:
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2011-09-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2011 mit der SAL Transport GmbH mit Sitz in Steinkirchen (AG Tostedt HRB 101181) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2011-09-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2011 mit der SAL Heavy Lift Engineering GmbH mit Sitz in Steinkirchen (AG Tostedt HRB 100160) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 im Wege des Formwechsels in die SAL Heavy Lift GmbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 203244) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load WIEBKE Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 201154) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load TRINA Verwaltung GmbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 200738) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load Svenja Verwaltung GmbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 201908) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load Sea Tiger Verwaltung GmbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 200630) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load Sea Lion Verwaltung GmbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 200638) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load Sea Hawk Verwaltung GmbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 200597) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load Sea Eagle Verwaltung GmbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 200595) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load REGINE Verwaltung GmbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 200709) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load Project Verwaltung GmbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 200717) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load PAULA Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 201130) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load MARIA Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 201115) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load Lone mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 201891) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load GRIETJE Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 201116) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load Carrier Verwaltung GmbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 200718) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load ANNETTE Verwaltung GmbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 101065) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der HLL Heavy Lift + Load ANNEGRET Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Steinkirchen (Amtsgericht Tostedt HRB 201131) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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