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SAPENDO IT GmbH

Schardt, Beratung
Adresse / Anfahrt
Gladbacher Straße 60
51429 Bergisch Gladbach
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-05-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2007. Gegenstand: die Unternehmensberatung, insbesondere im IT-Bereich, SAP R/3 und Business Warehouse (BW-Systeme), die Erstellung von Software, der Vertrieb von Softwarelizenzen und der Handel mit Software, ferner die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz und von Betriebseinrichtungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Büch, Michael, Bergisch Gladbach, *12.03.1968; Schardt, Volker, Kreuztal, *02.08.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-07-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: SAPENDO IT GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Büch, Michael, Bergisch Gladbach, *12.03.1968; Schardt, Volker, Kreuztal, *02.08.1971. Bestellt als Geschäftsführer: Büch, Janet, Bergisch Gladbach, *28.03.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-08-26:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.06.2021 im Wege des Formwechsels in die SAPENDO vITal eG mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln, GnR 918) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.