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SAV Planung GmbH

Apotheke, Reinraumplanung, Projektsteuerung..., Prozesstechnik, Machbarkeit, Tätigkeitsspektrum, Teamgeist, Qualitätsniveau, Flintsbach am Inn, Ihren Teamkollegen, Pharmazeutische Anlagen
Adresse / Anfahrt
Hochriesstraße 2
83126 Flintsbach a. Inn
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5 Ansprechpartner/Personen
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mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-03-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2018. Geschäftsanschrift: Hochriesstr. 2, 83126 Flintsbach. Gegenstand des Unternehmens: Planung und Projektierung von überwiegend pharmazeutischen und medizintechnischen Anlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schliersmaier, Leonhard, Brannenburg, *16.01.1956, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-10-16:
Bestellt: Geschäftsführer: Hatzl, Josef, Weyarn, *20.03.1984; Meisinger, Michael, Flintsbach, *01.11.1982.

2019-02-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma Leonhard Schliersmaier e.K. in Flintsbach a.Inn aus dem Vermögen des Inhabers Leonhard Schliersmaier und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat gemäß Ausgliederungsvertrag vom 16.01.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen des Inhabers Schliersmaier, Leonhard, Brannenburg, *16.01.1956, dessen einzelkaufmännisches Unternehmen in Firma Leonhard Schliersmaier e.K. mit Sitz in Flintsbach a.Inn übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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