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SBM GmbH Wand- & Bodensysteme

Marketing und Werbung, Dock, Fliesenlegearbeiten..., Oberbeläge, Häkchens, Kontrollkästchen, Cookiename, Bodenlegearbeiten im Norden, ISO-zertifiziertes, Videoplattformen
Adresse / Anfahrt
Zum Dock 7
23966 Wismar
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2 Ansprechpartner/Personen
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mind. 2 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-09-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2017. Geschäftsanschrift: Zum Dock 7, 23966 Wismar. Gegenstand: Verlegung von Fußböden aller Art für Schiffs- und Industriebau, für Wohnungs- und Ladenbau, insbesondere Wand- und Bodenbelagssysteme. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Junge, Kirsten, Bröthen, *09.06.1978; Klewe, Rolf, Wismar, *17.12.1948, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-27:
Die Gesellschafterversammlung hat am 27.06.2019 zum Zwecke der Verschmelzung mit der SBM-Spezialbeschichtungen und Montagen GmbH & Co. KG, Wismar (Amtsgericht Schwerin, HRA 1799) die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR und sodann die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. 25.002,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SBM-Spezialbeschichtungen und Montagen GmbH & Co. KG, Wismar (Amtsgericht Schwerin HRA 1799) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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