2009-08-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2009. Geschäftsanschrift: Hesselbergstraße 14, 91725 Ehingen. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Herstellung und Vertrieb von Möbeln und Einrichtungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Schmid, Christoph, Wilburgstetten, *25.08.1982, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-06-24: Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 6 . Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Schmid, Klaus, Ehingen, *07.02.1951, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-10-31: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.10.2020 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Schmid Klaus, Ehingen, *07.02.1951, verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma SCHMID Möbel Planung und Herstellung e.K. mit dem Sitz in Ehingen geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.