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SCHWAHN KG

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Adresse / Anfahrt
Mohrenstraße 21-23
96450 Coburg
5x Adresse:

Mohrenstraße 29
96450 Coburg


Langgasse 10
95326 Kulmbach


Heubischer Straße 3
96465 Neustadt b. Coburg


Mohrenstraße 25
96450 Coburg


Innere Bamberger Straße 2
96215 Lichtenfels


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-23:
Personendaten berichtigt: Inhaber: Dr. Schwahn, Wolfgang, Kaufmann, Coburg.

2010-04-20:
Kommanditgesellschaft. Firma geändert, nun: SCHWAHN KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Schwahn, Wolfgang, Ahorn, *29.06.1945, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Weidlich, Susanne, Coburg, *15.06.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Übergang der in dem Betrieb des bisherigen Einzelunternehmens begründeten Verbindlichkeiten durch die neuen Gesellschafter ist ausgeschlossen.

2010-04-20:
Die SCHWAHN GMBH mit dem Sitz in Coburg (Amtsgericht Coburg HRB 2103) hat auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2009 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme ihr Vermögen als Ganzes ohne Abwicklung auf den alleinigen Gesellschafter Dr. Wolfgang Schwahn, als Inhaber des Einzelunternehmens der Firma SCHWAHN KG Inh. Wolfgang Schwahn e.K. mit dem Sitz in Coburg übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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