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SERCOO Group GmbH

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Kontakt
21 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 21 Mitarbeiter
Gründung 1999
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-03-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2014, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 214038) nach Lingen beschlossen. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 125, 49811 Lingen. Gegenstand: Verwaltung ausschließlich eigenen Vermögens und Erwerben, Veräußern, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie Erbringung erlaubnis- und genehmigungsfreier betriebswirtschaftlicher Beratung und Dienstleistungen. Stammkapital: 73.360,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Spitzer, Markus, Münster, *21.06.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-02-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3.1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 8.698,00 EUR auf 82.058,00 EUR beschlossen. 82.058,00 EUR.

2022-02-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.12.2021 mit der BE Drive GmbH mit Sitz in Lingen (Amtsgericht Osnabrück, HRB 209093) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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