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SET Stange Energietechnik GmbH

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Adresse / Anfahrt
Lise-Meitner-Straße 13a
40764 Langenfeld (Rheinland)
1x Adresse:

Lise-Meitner-Straße 15
40764 Langenfeld (Rheinland)


Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-05-07:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Str. 13a, 40764 Langenfeld.

2018-09-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 hat den Gesellschaftsvertrag ohne Änderung einzutragender Tatsachen insgesamt neu gefasst. Bestellt als Geschäftsführer: Stange, Dirk, Solingen, *14.11.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-08-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 125.000,00 EUR beschlossen. Ferner wurde § 2 und damit der Gegenstand des Unternehmens geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung von motorisch angetriebenen Stromerzeugern, der Handel mit und der Service für Stromerzeugungsanlagen und Stromerzeugungszubehör. Neues Stammkapital: 125.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der SET Stromerzeuger GmbH mit Sitz in Langenfeld (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 60295) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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