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SET Stromerzeuger GmbH

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Adresse / Anfahrt
Lise-Meitner-Straße 13a
40764 Langenfeld (Rheinland)
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2008. Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Straße 9, 40764 Langenfeld. Gegenstand: Die Herstellung von, der Handel mit und der Service für Stromerzeugungsanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Stange, Claus Dieter, Solingen, *09.03.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-05-07:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Straße 13a, 40764 Langenfeld.

2018-09-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 hat den Gesellschaftsvertrag ohne Änderung einzutragender Tatsachen insgesamt neu gefasst. Bestellt als Geschäftsführer: Stange, Dirk, Solingen, *14.11.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-08-04:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der SET Stange Energietechnik GmbH mit Sitz in Langenfeld (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 46775) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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