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SF Objekteinrichtungen GmbH

Hotel-Komplett-Ausstatter, Ihr Hotelprojekt, Rundum-Sorglos-Paket..., Bäder und Fluren, Hotelträume, Ihnen die Etagen, Lobbys und Restaurants
Adresse / Anfahrt
Söllmnitz 27
07554 Gera
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-10-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2019. Geschäftsanschrift: Söllmnitz 27, 07554 Gera. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Vermittlung und Abwicklung von Objekteinrichtungen für Hotels, Pflegeheime, Studentenwohnungen und andere. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fischer, Mario, Gera, *04.07.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-01-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 5 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 27.11.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage das von Frau Sandra Fischer, Gera, *03.10.1977 als Inhaberin unter der Firma Sandra Fischer Objekteinrichtungen e.K. mit dem Sitz in Gera (Amtsgericht Jena HRA 505614) betriebene Unternehmen als Gesamtheit übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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