2010-12-08: Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2010 hat die Änderung der §§ 4 (Stammkapital) und 14 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. § 5 (Erbringungsverpflichtung und Verpflichtung zur Kapitalerhöhung) der Satzung ist in Überschrift und Inhalt aufgehoben worden. Einzelprokura: Hasselbach, Jochen, Bieberthal-Fellingshausen, *15.02.1972.
2019-04-25: Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2019 hat die Änderung der §§ 1 , 3 (Gegenstand) sowie 8 und 11 der Satzung beschlossen. Neue Firma: SIGMA Process & Automation GmbH. Geschäftsanschrift: Erlengrund 9, 63773 Goldbach. Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb eines Ingenieur- und Planungsbüros -Durchführung und Abwicklung von Projekten in Zusammenhang mit der Automatisierung von Produktionsanlagen und Maschinen -Entwicklung und Errichtung von Automatisierungslösungen für Produktionsanlagen -Entwicklung von Softwarelösungen für die Automatisierung -Planung und Herstellung von Schaltschränken und IT-Lösungen -Handel mit technischen Artikeln aller Art, insbesondere für die Mess- und Automatisierungstechnik.
2019-05-14: Bestellt: Geschäftsführer: Hasselbach, Jochen, Biebertal, *15.02.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hasselbach, Jochen, Bieberthal-Fellingshausen, *15.02.1972. Einzelprokura: Barchet, Thorsten, Penzberg, *28.03.1974; Hein, Fabian, Goldbach, *27.03.1983.
2021-08-11: Die MPA Regele GmbH mit dem Sitz in Landsberg am Lech ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.7.2021 mit Nachtrag vom 21.07.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.