Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

SIMON ImmobilienProjekte GmbH

Immobilienverwaltung
Adresse / Anfahrt
Poststraße 10
21614 Buxtehude
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-09-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2014. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 1-3, 21614 Buxtehude . Gegenstand: Die Projektierung und Entwicklung von Immobilien, die Durchführung von Maklertätigkeiten, das Handeln von Grundstücken, die Vermietung von Immobilien sowie An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Simon, Markus, Buxtehude, *29.07.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-03-23:
Neue Geschäftsanschrift: Heideweg 4 D, 21614 Buxtehude.

2017-01-10:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Poststraße 10, 21614 Buxtehude.

2021-12-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.09.2021 mit Änderung vom 09.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.09.2021 mit der Simon Immobilienverwaltung GmbH mit Sitz in Buxtehude (Amstgericht Tostedt, HRB 206290) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.